Landschaftsplanung und Gesamtplanung / Fachplanungen
Bereits in früheren F+E-Vorhaben wurde nachgewiesen, dass die örtliche Landschaftsplanung signifikante positive Wirkungen auf die Flächennutzungsplanung und auf die Agrarfachplanung hat. Daher ist die verbesserte Ausgestaltung der Schnittstellen zu den Planinstrumenten von räumlicher Gesamtplanung und Fachplanungen auf allen Planungsebenen auch zukünftig entscheidend. Diesem Ansatz trägt auch das BNatSchG Rechnung.
Zum Beispiel unterstützt die Landschaftsplanung, neben einer Reihe weiterer Instrumente, das strategische Ziel, die Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr erheblich und wirkungsvoll zu reduzieren bzw. auf weniger sensible Flächen zu lenken. Dazu muss die Landschaftsplanung im Zusammenspiel mit der Raum- und Bauleitplanung verstärkt genutzt werden, um auf regionaler und kommunaler Ebene konkrete Standortvergleiche zu Siedlungserweiterungen und anderen Bauvorhaben durchzuführen. Dies dient zugleich der Erfüllung der Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für Raum- und Bauleitpläne. Damit können Argumente für Flächen-Recycling und eine Reduzierung der Neuinanspruchnahme insgesamt untermauert und die gesamt- und bauleitplanerischen Abwägungen qualifiziert werden. Andererseits können für die bauleitplanerische Abwägung aber auch Informationen aufbereitet werden, die deutlich machen, wo eine weitere bauliche Innenentwicklung aus ökologischer Sicht nicht mehr stattfinden sollte. Eine solche Qualifizierung aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht wird auch dann zunehmend erforderlich sein, wenn ökonomische Instrumente die Siedlungsentwicklung zunehmend in den Innenbereich lenken sollen. Dazu ist es erforderlich, dass in regelmäßig zu aktualisierenden Landschaftsplanungen den Siedlungsgebieten und dem Innenbereich noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Die Landschaftsplanung gewährleistet, dass die räumliche Gesamtplanung und Fachplanungen so vorbereitet und zu qualifiziert werden, dass die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege entsprechend berücksichtigt werden können, weiteres Gewicht. Dies wird besonders dann gelingen, wenn die Landschaftsplanung eine umfassende Akzeptanz als Vorsorgeplanung für eine ressourcenschonende und nachhaltige Entwicklung bei allen Akteuren findet. Dabei gilt es, neue Formen von Kooperation und Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Ziel- und Interessengruppen zu entwickeln und vorhandene Strukturen sowie neue Möglichkeiten der Datenverarbeitung und -aufbereitung sowie Geoinformationssysteme zu nutzen.


